Energie fällt nicht vom Himmel
Der dramatische Verlust von Arten und Lebensräumen sowie der Klimawandel können nur gemeinsam oder gar nicht gelöst werden. Deshalb zerstört ein expansiver und rein technischer Klimaschutz gerade das, was er zu schützen vorgibt.
Wir, die Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde (AGW), greifen die Schattenseiten der Energiewende in Deutschland auf und geben einen Anstoß zu einer notwendigen Debatte. Wir äußern uns kompetent, klar, sachlich und nicht ideologisch zu den Themen rund um die Energiewende unter der besonderen Berücksichtigung der Windkraft und der Freiflächenphotovoltaik.
mehr über die AGWAktuelle Übersicht: Wissenswertes zur Energiewende, dem Ausbau der Windkraft und Freiflächenphotovoltaik und den Folgen

Verstoß gegen EU-Recht – NI klagt gegen sechs Windindustrieanlagen | Naturschutzinitiative e.V.
Niedersachsen / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat zwei Klagen gegen die Errichtung von sechs Windenergieanlagen (in zwei „Windparks“) im Kreis Uelzen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Hauptkritikpunkte an der Genehmigung sind Verstöße gegen die Anforderungen des besonderen Artenschutzes und die Nichtvereinbarkeit von § 45b BNatSchG mit dem europäischen Recht. Diese Grundsatzfrage wollen wir klären lassen.
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Regierung lernt nicht aus alten Fehlern bei RED III-Umsetzung
Täglich grüßt das Murmeltier: Bereits 2024 bemühte sich die vorherige Regierung die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) jeweils für Wind an Land und auf See umzusetzen. Die RED III regelt, dass Umweltprüfungen bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien in ausgewählten Gebieten, sogenannten Beschleunigungsgebieten entfallen. Entscheidend bei der Auswahl der Beschleunigungsgebiete ist aus Sicht des europäischen Gesetzgebers, dass ausschließlich ökologisch unkritische Gebiete ausgewählt werden und Behörden auf Grundlage vorhandener Daten wirksame Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten und Lebensräume anordnen können.
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EU-Kommission stellt klar: Behörden zuständig für Artenschutz an Windenergieanlagen
CPLT(2023)01271 – klingt wie ein Geheimcode, ist aber das Aktenzeichen der NABU-Beschwerde von 2023 an die EU-Kommission zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). In der Beschwerde hatten wir gestützt durch ein Rechtsgutachten dargelegt, dass die vielfach mit „Osterpaket” bezeichnete Gesetzesänderung, die Sonderregelungen zur Genehmigung von Windenergieanlagen enthält, gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt. Nun haben wir endlich Antwort erhalten.
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Die Themen der AGW
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